250 Jahre Fähre Wehlen - Pötzscha
1771 bis 2021
Vor 250 Jahren, am 17. Juni 1771 erteilte die königliche Finanzbehörde Dresden die Genehmigung zur Personenüberfahrt zwischen dem Städtlein Wehlen und dem Dorf Pötzschau (wie es damals noch hieß). Die Größe und Anzahl der Fährgefäße musste der Rat zu Pirna bestimmen.
Die Kommune Wehlen stellte mehrmals einen Antrag auf eine Fährstelle, wurde jedoch immer wieder abgewiesen, mit dem Hinweis, »die Wehlner haben die Fähre in Pirna zu benutzen«. Anders war es jedoch bei den Burgherren von Wehlen, ihnen wurde bereits im Jahr 1464 die Erhebung des Elbzolles und »eine frihe vere obin und niden zu Pirna« gestattet. Jedenfalls mussten die Wehlner nun ab 1771 jährlich 3 Taler an die Ratskämmerei Pirna und zwei Taler Zinsen ins Amt zahlen.
Die Kommune Stadt Wehlen verpachtete fortan die Elbüberfahrt an den Meistbietenden. Der erste Pächter war Christian Hesse, ein Sohn aus der bekannten Laubegaster Fährdynastie Hesse. Nach Hesse kamen überwiegend einheimische Fährpächter, außer Eichelbaum aus Dorf Wehlen.
Die ersten »Fährgefäße« waren Gondeln, die mit Hilfe von Staken oder Segeln fortbewegt wurden. Wie im ersten Bild zu sehen, wurde noch im Jahr 1880 das Fortbewegungsmittel Segeln im Fährdienst eingesetzt.
Die ersten »Fährgefäße« waren Gondeln, die mit Hilfe von Staken oder Segeln fortbewegt wurden. Wie im ersten Bild zu sehen, wurde noch im Jahr 1880 das Fortbewegungsmittel Segeln im Fährdienst eingesetzt.
Danach wurde ein neuer Fährpram angeschafft. Dieser diente wiederrum bis 1968. Heute fungiert der Pram als Sportbootanleger.
Auch im heutigen Ortsteil Zeichen gab es von 1828 bis 1995 eine Überfahrt, jedoch mit einem völlig anderen geschichtlichen Hintergrund.
Mit freundlicher Unterstützung von Herrn Wolfgang Thomas aus Wehlen, der die Aktion zum 250. Jubiläum der Fähre Wehlen ins Leben gerufen und Bilder sowie Text zur Verfügung gestellt hat.
Unter seiner Leitung wurde in diesem Jahr die Fährstelle Wehlen-Pötzscha geschmückt und mit einer Ausstellung historischer Bilder ausgestattet.